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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese AGB gelten für alle Transportaufträge, die über frachta.ch gebucht werden. Vertragspartnerin ist die Frachta GmbH (in Gründung), Hinterbergstrasse 21, 6330 Cham (nachfolgend Frachta).

1. Leistungsumfang

Frachta transportiert Stückgut, Paletten und Sperrgut innerhalb der Schweiz und nach Liechtenstein. Der Transport erfolgt mit eigenen Fahrzeugen oder durch geprüfte Partnerunternehmen. Vertragspartnerin und verantwortlich für die Sendung bleibt in beiden Fällen Frachta. Auslandtransporte und Zollabwicklung werden nicht angeboten.

2. Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt mit Abschluss der Online-Buchung und deren Bestätigung per E-Mail zustande. Massgeblich sind die bei der Buchung gemachten Angaben.

3. Preise und Nachbelastung

Der bei der Buchung berechnete Preis ist verbindlich, sofern die Angaben zu Masse, Gewicht, Anzahl und Beschaffenheit der Sendung zutreffen. Weichen die tatsächlichen Verhältnisse von den Angaben ab, ist Frachta berechtigt, die Differenz nachzubelasten. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen.

4. Zahlung

Die Zahlung erfolgt online per Karte oder TWINT. Firmenkunden mit geprüfter UID können auf Rechnung zahlen. Rechnungen sind innert 30 Tagen ohne Abzug zahlbar.

5. Sendungsvorgaben

Pro Stellplatz gelten maximal 400 × 180 × 210 cm und 1500 kg. Grössere oder schwerere Sendungen bedürfen einer vorgängigen Abklärung. Die Sendung muss transportsicher verpackt und mit den bereitgestellten Etiketten gekennzeichnet sein.

6. Gefahrgut

Gefahrgut wird nur nach vorgängiger Deklaration bei der Buchung und gegen den ausgewiesenen Zuschlag transportiert. Nicht deklariertes Gefahrgut kann vom Transport ausgeschlossen werden, bereits entstandene Kosten gehen zulasten der auftraggebenden Partei.

7. Abholung und Zustellung

Die Abholung erfolgt in der Regel am nächsten Werktag nach der Buchung, sofern kein anderer Termin gewählt wurde. Die Sendung muss zum vereinbarten Zeitpunkt bereitstehen. Kann eine Abholung oder Zustellung aus Gründen scheitern, die nicht bei Frachta liegen, können die entstandenen Kosten verrechnet werden.

8. Liefernachweis

Abholung und Zustellung werden mit Foto und Unterschrift dokumentiert. Diese Nachweise sind im Kundenkonto abrufbar und gelten als Beleg für die Übergabe.

9. Haftung

Frachta haftet für nachgewiesene Schäden an der Sendung nach den Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts zum Frachtvertrag. Nicht gehaftet wird für Schäden infolge ungenügender Verpackung, inneren Verderbs oder höherer Gewalt. Eine weitergehende Transportversicherung kann bei der Buchung abgeschlossen werden.

10. Beanstandungen

Sichtbare Schäden sind bei der Zustellung auf dem Liefernachweis zu vermerken. Nicht sichtbare Schäden sind innert der gesetzlichen Fristen zu melden, unter Angabe der Sendungsnummer an info@frachta.ch.

11. Storno

Eine Buchung kann bis zur Bereitstellung des Fahrzeugs kostenlos storniert werden. Bei späterer Stornierung können die entstandenen Kosten, namentlich eine Leeranfahrt, verrechnet werden.

12. Schlussbestimmungen

Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Cham ZG als Sitz der Frachta GmbH. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: August 2026. Siehe auch Impressum und Datenschutzerklärung.

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